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Falsche Gedanken beim Nebenjob

Studenten haben nicht immer nur ein geiles, entspanntes Leben, darüber habe ich hier schon oft geschrieben. Viele sind aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, ständig zu feiern oder nach der Uni zu chillen. Arbeiten gehen ist angesagt. Nun kann man aber aus zeitlichen Gründen und auch durch gesetzliche Vorschriften längst nicht so viel arbeiten gehen wie ein normaler Vollzeit-Arbeitnehmer, wird aber oft in Betrieben landen, in denen überwiegend Vollzeitkräfte angestellt sind. Aber auch in Betrieben, in denen viele Studenten arbeiten, stößt man oft auf merkwürdige Phänomene.

Das zugrundeliegende Thema, um das es nun gehen wird, ist immer: Studenten und Studentinnen arbeiten nicht regelmäßig, nicht jeden Tag und / oder wenn, dann keine 8 Stunden. Das ist wenig überraschend - nein: Das sollt wenig überraschend sein. Viele Arbeitgeber scheinen das jedoch entweder nur zum eigenen Vorteil zu beachten (sogenannte Minijobs kosten den Arbeitgeber wegen reduzierter Sozialabgaben wesentlich weniger) oder nur den eigenen Nachteil zu sehen (der doofe Student ist schon wieder nicht da).

Das Problem ist: Trotz der fehlenden 40-Stunden-9-to-5-Woche am Arbeitsplatz liegen Studenten eben nicht auf der faulen Haut, wie eingangs beschrieben. Auch Studenten sind froh über Feiertage, an denen sie tatsächlich frei haben (außer, sie arbeiten in einem Betrieb, der auch dann arbeitet), und auch Studenten kriegen Probleme, wenn sie krank sind. Gerüchten zufolge brauchen Studierende sogar manchmal Urlaub. Und das Tolle ist: Der Gesetzgeber hat all das auch vorgesehen und geregelt.

Es interessiert bloß kaum einen Arbeitgeber. Ich hatte schon eine ganze Reihe Nebenjobs, als mir klar wurde, dass ich mein Leben lang auf Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit verzichtet hatte, obwohl ich das nicht gemusst hätte. Ich hatte eh nur zwei Tage die Woche gearbeitet - die waren schnell aufgeholt, wenn ich mal krank war, und es tat nicht weh, wenn ich mal eine Woche in die Heimat fuhr und dadurch weniger Geld bekam. Es war sicherlich teilweise Unwissenheit, größtenteils aber System: Studenten haben, aus Sicht quasi aller Arbeitgeber, die ich je hatte, keinen Anspruch auf Geld, außer wenn sie arbeiten.

So hat man mir in Chemnitz mal in einem Betrieb, in dem es notwendig war, mich zu vertreten, als ich krank war, das Geld für den Krankheitstag (trotz Krankenschein) verweigern wollen mit dem Argument: Da müssen wir ja zwei Leute bezahlen, obwohl nur eine gearbeitet hat. Blöd nur, dass das kein Argument ist, sondern illegal. Außerdem ist es in höchstem Maße unsozial. Wenn ich krank bin, habe ich eh schon ein Problem, weil ich Stoff in der Uni verpasse und nicht lernen kann - das kann ich kaum aufholen. Müsste ich auch noch nach der Krankheit mehr arbeiten, um mein monatliches Einkommen zu erhalten, hätte ich erst Recht keine Zeit dafür.

Was noch am Besten funktioniert, ist Urlaubsanspruch. Auch hier wird gerne getrickst, bei Teilzeitbeschäftigungen werden sowohl die Anzahl der Urlaubstage als auch die Anzahl der ausgezahlten Stunden pro Urlaubstag reduziert, was unzulässig ist. Nehme ich zwei Urlaubstage, muss ich dafür so viel Geld bekommen, wie ich an zwei Tagen verdient hätte. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass ich mit den zwei Urlaubstagen schon eine Woche frei habe, denn für mich ist das nach wie vor ein Nachteil, ich muss schließlich zusätzlich die Uni schwänzen.

Sowieso wird ständig vergessen, dass Studenten mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten - nur eben nicht für ihren Arbeitgeber, sondern unbezahlt für sich selbst an der Uni. Entsprechend wird man auch extrem kritisch beäugt, wenn man mal vorsichtig anspricht, wie das denn mit Lohnzahlung für Feiertage aussieht. Denn auch dafür gibt es eine gesetzliche Regelung, die vorsieht, anteilig Lohn zu zahlen für Feiertage, die in eine Arbeitsvertragslaufzeit fallen. Heißt: Ich habe zwar keinen Anspruch auf einen vollen Arbeitstagslohn, wenn mal einer meiner Arbeitstage auf Ostermontag fällt, jedoch habe ich sehr wohl einen gewissen anteiligen Anspruch, der auch recht leicht zu berechnen ist. Das Prinzip ist nämlich das gleiche wie beim Urlaub: Arbeite ich für meinen Arbeitgeber das ganze Jahr von Januar bis Dezember und das Jahr hat, sagen wir mal, acht Feiertage, die in meinem Betrieb Arbeitstage wären, und ich arbeite 20 Stunden die Woche, dann habe ich das Recht auf Lohn für vier Arbeitstage. Das hat auch gar nichts mit Erbsenzählerei zu tun, es ist einfach nur gerecht, denn auch mit meinen 20 Stunden werde ich sicher mal an einem Feiertag nicht arbeiten, an dem ich eigentlich gearbeitet hätte, und dadurch aber zunächst weniger Lohn bekommen. Feiertage sollen aber der Erholung dienen, daher hat an Feiertagen sogar die Uni geschlossen.

Einfacher hat man es oft mit einem festen Monatsgehalt. Alternativ kann man vertraglich eine feste monatliche Stundenzahl vereinbaren und eine konstante Auszahlung des Lohns für eben diese Stundenzahl. Auf der Basis der monatlichen Stundenzahl werden dann wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart und wenn dann mal ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, wird das einfach nicht weiter beachtet. Das ist nicht sonderlich korrekt, aber einfach und für beide Seiten ein brauchbarer Kompromiss.

Es wird dringend Zeit, dass sich Studenten weniger bieten lassen. Aus Angst um den Job oder aus Harmoniebedürftigkeit oder durch Gedanken wie "ach, passt schon, ich komme ja zurecht" werden Ungerechtigkeiten oft hingenommen. Kein Student hat die Mittel, seinen Boss zu verklagen - aber zumindest mal bis zur Personalabteilung, Chefebene oder was es eben gibt zu gehen und einen ordentlichen, mit Gesetzen begründeten Aufstand zu machen sollte für jeden drin sein. Würden das alle machen, gäbe es nicht nur mehr Geld für den/die Einzelne/n, sondern vielleicht irgendwann auch Aufmerksamkeit bei den Arbeitgebern, dass man das so wie bisher offenbar nicht mehr machen kann.